Freie Fahrt für Böhmermann und Co. — „Majestätsbeleidigung” nicht mehr strafbar

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Mit seinem Schmähgedicht gegen Recep Erdogan sorgte Jan Böhmermann im Frühjahr 2016 für Schlagzeilen. Auf der Basis der Majestätsbeleidigung ging der türkische Präsident damals gegen den Neo Magazin Royale Moderator vor. Dadurch wurde eine Debatte ausgelöst, die letztlich dazu führte, dass der umstrittene Paragraph § 103 StGB abgeschafft wurde. Doch erst ab jetzt, also mit dem Jahreswechsel, tritt der Gesetzesbeschluss in Kraft. Für die Kabarettisten und Satiriker beginnt also ab sofort eine neue Zeitrechnung.

Der Aufschrei war riesig, nachdem Jan Böhmermann sein Schmähgedicht gegen Erdogan vorgetragen hatte, das selbst Kanzlerin Angela Merkel als „bewusst verletzend” bezeichnete. Die CDU-Politikerin musste damals einen beispiellosen Spagat hinlegen — zum einen durfte sie Erdogan nicht komplett verprellen, zum anderen durfte sie sich vom türkischen Präsidenten nicht hineinreden lassen. Und erklärte sie die Ermittlungen der Justiz gegen Böhmermann für rechtmäßig, setzte sich aber sofort für die Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Paragraphen ein.

Kein Sonderstrafrecht bei Majestätsbeleidigung

Zu einer solchen Situation wird es ab sofort nicht mehr kommen, da die so genannte Majestätsbeleidigung mit Beginn des Jahres 2018 nicht mehr strafbar ist. „Die Beleidigung von Organgen und Vertretern ausländischer Staaten” ist per Gesetz nicht mehr verboten. Das teilte der Bundesrat, der bereits im Juli einen einstimmigen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt hatte, zum Start ins neue Jahr mit.

Bei einer Verurteilung hätte Böhmermann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gedroht. Das neue Gesetz hingegen macht deutlich, dass dieses „Sonderstrafrecht” nicht mehr zeitgemäß ist. Zudem weist es darauf hin, dass die gängigen Strafvorschriften für Beleidigung für den Ehrenschutz von Organgen und Vertretern ausländischer Staaten ausreichend seien. Ein längst überfälliger Schritt ist damit endlich getan. Ob das Schmähgedicht tatsächlich so gut war, dass es mit dem Preis für Popkultur ausgezeichnet wurde, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.

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