Rammstein sind bekannt für ihre provokanten Texte und Bühnenshows. 2009 hatte sich auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit der Band befasst und ihr Album „Liebe ist für alle da” auf den Index gesetzt. Zu unrecht, wie sich jetzt herausstellt…
Das Thema Kunstfreiheit wurde spätestens seit dem Böhmermann-Fall in der Bundesrepublik heiß diskutiert. Jetzt befasste sich auch ein Landgericht mit dem Thema. Danach soll das Album „Liebe ist für alle da” zu Unrecht auf den Index gesetzt worden sein. Jugendschützer kritisierten das Album aufgrund des Liedes „Ich tu dir weh” und wegen der Folterabbildungen im Booklet der CD. 55.000 Tonträger mussten daraufhin vernichtet werden. Tatsächlich lesen sich manche Passagen, sagen wir, gewöhnungsbedürftig:
„Du blutest für mein Seelenheil,
„Ein kleiner Schnitt und du wirst geil
„Der Körper schon ganz entstellt,
egal, erlaubt ist was gefällt.”
Das Landgericht kritisierte wiederum, dass die Bundesprüfstelle nicht ausreichend zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen hätte. Danach handelt es sich sowohl textlich als auch bildlich nicht um wirklichkeitsnahe Gewaltexzesse, sondern um die übertriebene Darstellung von Gewalt als Stilmittel.
Wenn es nach den Anwälten von Rammstein geht, soll sich der Bund bei der Band entschuldigen und einen Schadensersatz von 66.000 Euro zahlen. Das Landgericht stimmt der Forderung allerdings nicht vollumfänglich zu, bot aber ein Vergleich an. Danach muss der Bund den Fehler in einer Erklärung öffentlich eingestehen und eine Schadenssumme von 15.000 Euro zahlen. Gleichzeitig machten die Anwälte deutlich, dass der Band die Entschuldigung wichtiger sei als das Geld.