Nein, es handelt sich um keinen Tippfehler in der Überschrift. Wir meinen tatsächlich „Pozilei” und nicht „Polizei”. Im baden-württembergischen Rastatt wurde ein Peugeot angehalten, der mit dieser verwirrenden Aufschrift unterwegs war. Ist es eigentlich strafbar, mit einem falschen Polizeiauto unterwegs zu sein?

Kennst du noch Fabio Frittelli, der einst unter dem Pseudonym Mo-Do den skurrilen Hit Eins, zwei, Polizei veröffentlichte? Um das Ganze auf die Spitze zu treiben, wäre es an der Zeit, diesen Song in den Titel Eins, zwei Pozilei zu verwandeln. Ein BILD-Leser-Reporter hatte in den vergangenen Tagen eine Situation beobachtet, in der die Polizei einen Peugeot mit eben dieser Aufschrift „Pozilei” stoppte.

Falsches Polizeiauto: Droht dem Halter nun Ärger?

Stellt sich nur die Frage, was der Familie, die mit besagtem Auto unterwegs war, eigentlich zur Last gelegt werden kann. Die BILD gab diese Frage an Polizei-Sprecher Patrick Bergmann weiter, der versuchte, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen: „Grundsätzlich ist so ein Design nicht verboten. Es dürfen nur keine Hoheitsabzeichen wie zum Beispiel Blaulicht an­gebracht sein. Auch das Wort ‚Polizei‘ ist als Marke geschützt.“ Alles in allem handele es sich um eine Grauzone, daher sei der Fall zur Prüfung an die Zulassungsbehörde übergeben worden sein. Falsches Polizeiauto hin oder her: Lustige ist diese Geschichte allemal!

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