Food and Drinks to go – was bedeutet die Mehrwegpflicht für die Gastronomie?

Tag des Hamburgers, Mehrwegpflicht
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Mehrwegpflicht und Plastikverbot in der Gastronomie und vor allem im Take-Away-Bereich sind zwei verschiedene Dinge, die aber dasselbe Ziel haben – den Schutz unserer Umwelt, der wir bereits mit vielen kleinen täglichen Dingen einen Gefallen tun können.

Verbot von Plastikverpackungen und Alternativen

Mit dem Verbot von Kunststoffverpackungen, aber auch Besteck aus Plastik und der so beliebten Styropor-Verpackungen, die die Speisen länger warmhalten, kam im Juli 2021 der erste tiefe Einschnitt in die eingefahrenen Praktiken von Gastro und Kunden. Nur noch Restbestände dürfen verwendet werden, ansonsten müssen sich die Gastronomen nach alternativen Verpackungen aus Karton, Pappe und Papier, aber auch Holz und Bambus umschauen. Die Auswahl ist hier wirklich groß und reicht von einfachen Papptellern und Papiertüten über Take-Away-Boxen und Snackschalen bis zu Servierplatten und Tortenkartons. Hier findet jeder eine passende Box oder einen Kaffeebecher, der auch ganz ohne Plastik auskommt.

Mehrwegpflicht als Möglichkeit der Müllvermeidung

Die Mehrwegpflicht, die nun seit dem 1. Januar 2023 gilt, ist die zweite Stufe der Novellierung des Verpackungsgesetzes und ein weiterer Schritt hin zu Nachhaltigkeit auch im Take-Away-Bereich. Alle Gastronomen, vom Sushi-Restaurant bis zum Bahnhofsbäcker, die Essen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen oder Sofortverzehr anbieten, müssen nun auch eine Mehrweg-Alternative anbieten. Diese dürfen auch nicht teurer sie als das Angebot in der Einwegverpackung.

Wie die Betreibenden die Mehrwegpflicht realisieren, bleibt ihnen überlassen. So kann man hauseigene oder ketteneigene Mehrwegverpackungen anbieten, oder aber auch auf Systeme zurückgreifen, deren Verpackungen überall in der Bundesrepublik wieder zurückgegeben werden können. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und Flächen unter 80 Quadratmeter. Diese allerdings müssen den Kunden auf Wunsch, die Speisen und Getränke in mitgebrachte Behältnisse unter Beachtung der Hygienevorschriften verpacken.

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