Dies sollte man NICHT machen, wenn man mit seinem Friseur unzufrieden ist
Vielen dürfte es bekannt vorkommen: Man sitzt beim Haarstylisten und merkt schon während der Behandlung, dass diese nicht aufs gewünschte Ergebnis hinausläuft. Auch in Lübeck war kürzlich eine Frau mit ihrem Friseur unzufrieden — und zwar so sehr, dass sie ziemlich bescheuerte Konsequenzen zog.
Die aufgebrachte Dame war offensichtlich so verzweifelt, dass ihr klarer Verstand aussetzte. Oder sie hat generell ein seltsames Verständnis von Notfällen und den Aufgaben eines Rechtsstaats. Auf jeden Fall wandte sie sich mit ihrem Problem an die Polizei — und als wenn das nicht schon befremdlich genug ist, begnügte sie sich nicht damit, im Nachhinein auf die Wache zu gehen oder diese wenigstens über eine normale Rufnummer zu kontaktieren: Sie wählte den Polizei-Notruf und klagte dem Beamten am anderen Ende der Leitung ihr Leid. Auf Kosten von Menschen in echter Not, um die sich in diesem Moment eine Kontaktperson weniger hätte kümmern können.
Mit dem Friseur unzufrieden? Da kann und will auch die Polizei nicht helfen
Dass die offizielle Polizeimeldung mit den Worten „Wir helfen immer gerne, aber für eine ausführliche Frisurenberatung ist die Polizei nicht der richtige Ansprechpartner” beschließt, ist wohl ein Ausdruck norddeutscher Gelassenheit — ebenso die Tatsache, dass die, ob der Angst um ihre Haare („Schon dreimal umgefärbt!”) etwas außer Kontrolle geratene, Frau um eine Anzeige herumgekommen ist. „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln” kann nämlich eine Geldstrafe oder sogar bis zu einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Und dass ihre Lage nun wirklich keinen ernstzunehmenden Notfall darstellte, dürfte sich der Friseurkundin im Nachhinein hoffentlich selbst erschlossen haben. Ob die Haarfarbe noch gerettet werden konnte, ist übrigens nicht überliefert.