Behördenwahnsinn am praktischen Beispiel: Lemonaid darf keine Limonade mehr sein

Lemonaid
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Der Bio-Getränkehersteller Lemonaid darf seine Produkte in Zukunft nicht mehr als Limonade vermarkten – weil der Zuckergehalt zu niedrig ist. Eindrucksvoller lässt sich der bei Paragrafenreiterei drohende Bezug zur Realität kaum darstellen.

Nein, es ist nicht der 1. April. Und die Meldung stammt auch nicht von der Heute Show, Extra3, Postillon oder Titanic – obwohl sie jedem Satire-Format zu Ehren reichen würde. Die Idee ist gut und genau deshalb erfolgreich: Ein leckeres Süßgetränk, das im großen Maßstab verkauft wird. Zuckerärmer als die konventionelle Konkurrenz, Bio, Fair-Trade – und trotzdem erschwinglich. Ein Modell für die Zukunft, könnte man meinen. Die Limonade von morgen, zu trinken mit einem besseren Gefühl auf verschiedenen Ebenen.

Aber das Bundesernährungsministerium sieht das anders. In seinen „Leitsätzen für Erfrischungsgetränke“ steht nämlich drin, dass eine Limonade nur eine Limonade sein darf, wenn sie mindestens sieben Prozent Zucker enthält. Und als wäre es nicht rein auf dem Papier schon grotesk genug, dass man sich mit einem hohen Zuckergehalt quasi ein Gütesiegel ersüßen kann, lassen die Behörden in der Realität Lemonaid eiskalt auflaufen – denn der Zuckergehalt der Getränke dieses Labels beträgt maximal sechs Prozent.

Lemonaid in Schwierigkeiten

Für Lemonaid dramatisch. Das gesamte Marketing-Konzept gerät ins Wanken – und die tausenden Flaschen lassen sich zudem nicht umetikettieren, da sie aus Umweltschutzgründen direkt bedruckt sind. Alles natürlich kein Grund für das zuständige Amt, sich kulant zu zeigen. Gesetz ist schließlich Gesetz – und dass diesem unter allen noch so hanebüchenen Umständen Folge zu leisten ist, hat in Deutschland bittere Tradition.

Das wäre doch mal eine gute Gelegenheit für Bundesernährungsministerin Julia Klöckner von der CDU, ein Zeichen zu setzen, dass sie es mit dem von ihr so oft medienwirksam dargestellten Kampf gegen die Überzuckerung der Gesellschaft ernst meint. Einfach mal die zur Schau getragenen Vorsätze am realen Beispiel umsetzen und für eine zügige Änderung des sinnbefreiten, wenn nicht gar schädlichen Paragrafen eintreten. Aber halt – sie ist ja eine Regierungspolitikerin, und die sind letztlich nunmal anderen Einflüssen verpflichtet. Es ist anzunehmen, dass die großen Konzerne, unter deren Marken die „echten“ Limonaden verkauft werden, nicht den einen oder anderen Lobbyisten in Berlin stationiert haben …

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