Stay at Home war gestern – zumindest macht das mit Blick auf die Grenzöffnung vieler beliebter Urlaubsländer den Anschein. Zwar scheint nach Wochen des Lockdowns und Kontaktbeschrängen langsam ein wenig Normalität in unser Leben zurückzukehren, doch die Gefahr, sich während einer Reise mit dem Coronavirus zu infizieren, ist damit nicht gebannt. Was aber passiert, wenn ich im Urlaub an Corona erkranke? Um diese Alltagsfrage in Zeiten von Corona soll es hier gehen.
Soll ich eine Reise antreten? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit viele von uns. Fest steht: Die internationale Reisewarnung ist aufgehoben, der Sommer ist in vollem Gange und unsere Lieblins-Urlaubsländer wie Spanien, Griechenland oder Kroatien öffnen ihre Grenzen für Touristen. Theoretisch gesehen steht dem lang ersehnten Urlaub also nichts mehr im Wege – wäre da nicht diese Pandemie, die noch immer um sich greift.
Was passiert, wenn ich mich vor Reiseantritt infiziere?
Was passiert aber, wenn man sich im Urlaub mit dem Virus infiziert? Diese Frage spielt bereits vor Reiseantritt eine entscheidende Rolle, denn natürlich ist es nicht auszuschließen, dass man sich kurz vor Urlaubsstart hierzulande mit dem Coronavirus infiziert. Kein Wunder also, dass zahlreiche Länder für die Einreise von Touristen entsprechend strenge Auflagen eingeführt haben. So müssen Einreisende in vielen europäischen Ländern einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht äter als drei Tage sein darf. Und selbst dann besteht natürlich noch immer die Möglichkeit, dass ein Corona-Test positiv ausfällt. Die Folge heißt dann: Bye, bye, Strand — hello Quarantäne! Die Reise fällt damit ins Wasser. Das Stichwort Reiserücktrittsversicherung erhält in einem solchen Fall natürlich eine große Bedeutung – spätestens seit der Corona-Krise macht es demnach immer Sinn, eine solche Versicherung abzuschließen, die im Fall eines Urlaubsausfalls wegen gesundheitlicher Gründe greift.
Was passiert, wenn ich mich während meines Urlaubs infiziere?
Wer erst während des Urlaubs an Covid-19 erkrankt, muss dort zunächst einmal in Quarantäne. In der Regel bleibt auch eine medizinische Behandlung nicht aus. Doch wer zahlt das alles? Bei der Beantwortung dieser Frage steht und fällt alles in der Art der Reise, sprich: Hast du einen Pauschal- oder einen Individualurlaub gebucht?
Aller Quarantäne zum Trotz können Pauschalurlauber zumindest schon einmal davon ausgehen, dass sie nach abgeschlossener Quarantäne wieder sicher zurück nach Hause kommen. Denn sofern der Reisende seine Heimreise wegen außergewöhnlicher Gründe nicht antreten kann, muss der Rreiseveranstalter sich um alternative Rückflüge kümmern. Fällt die Quarantäne in die eigentliche Urlaubszeit, können Touristen sogar direkt vor Ort über eine Minderung des Reisepreises verhandeln. Hierbei spielt jedoch die Kulanz des Reiseveranstalters die alles entscheidende Rolle.
Problematischer wird es, wenn die Quarantäne über den eigentlichen Reisezeitraum hinausreicht. Denn: Nur weil der Reisende aufgrund der staatlichen Anordnung am Reiseziel festsitzt, ist der Veranstalter nicht automatisch in der Pflicht zu haften. Laut Rechtslage soll der Reisende jedoch auch nicht dafür zahlen müssen. Bedeutet: Am Ende zahlt der, der die Quarantäne anordnet – und das ist in dem Fall der jeweilige Staat.
Für alle, die sich eine individuelle Reise „zusammengepuzzelt” haben, wird eine Infektion mit dem Coronavirus während der Reise in der Regel deutlich kostspieliger. Denn: Die gebuchte Unterkunft kann im Fall einer verhängten Quarantäne zwar eine Entschädigung vom Staat einfordern, jedoch erstattet die Airline keine Kosten zurück, wenn der gebuchte Flug verpasst wurde. Dennoch sollte in einem solchen Fall das Gespräch mit dem Flugveranstalter gesucht und auf eine kulante Lösung gehofft werden.
Eine Pandemie macht keinen Urlaub!
So oder so: In Zeiten von Corona eine Reise anzutreten, liegt – aller aufgehobenen Reisewarnungen zum Trotz – immer noch im Ermessen und der Verantwortung jedes Einzelnen. Eine Pandemie macht keinen Urlaub – auch, wenn die Infektionszahlen weiter sinken. Demnach gilt: Ob zuhause oder am Strand auf der Lieblingsinsel: Pass weiterhin gut auf dich und deine Mitmenschen auf!